DRL mit weiterem Erfolg vor Gericht

DRL mit weiterem Erfolg vor Gericht

Gleich zu Beginn: Das Urteil vom Februar gegen den Deutschen Ringerbund und den Weltverband United World Wrestling (UWW) hat bis auf weiteres Bestand. Demnach dürfen Athleten, die in der Deutschen Ringerliga antreten, weder national noch international dafür gesperrt oder sanktioniert werden. Der Deutsche Ringerbund hat kurz darauf angekündigt, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls vor die nächste Instanz (Oberlandesgericht) zu ziehen.

 
UWW: Berufung gegen Eilverfahren

Dieses „große“ Verfahren ist aber nicht der einzige Rechtsstreit, der noch immer hinter den Kulissen läuft. Kurz nach dem Start der zweiten Saison hat die Deutsche Ringerliga eine einstweilige Verfügung gegen den Weltverband UWW erwirkt. Denn: Der Verband hatte Ringern mit Sperren gedroht – einige entschieden sich aus Angst davor gegen die Deutsche Ringerliga und gingen nicht für die DRL auf die Matte. Damit die Saison überhaupt reibungslos weiterlaufen konnte, wurde von den DRL-Verantwortlichen die angesprochene einstweilige Verfügung im Eilverfahren erwirkt. Die angedrohten Sperren waren demnach also nicht rechtmäßig. Der Weltverband hat daraufhin Widerspruch eingelegt, diesem wurde nicht stattgegeben – die UWW ging dann in Berufung.

Dieses Verfahren läuft immer noch – diese Woche wurde der nächste Schritt getan. Letzten Dienstag (04.06.) kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, doch die Tendenz der Richter ist deutlich – und das pro DRL. Der UWW wurde auferlegt, sie möchte bis zum Entscheidungstermin am 20. Juni prüfen, ob sie die Berufung nicht doch noch zurücknimmt.

Das OLG in Naumburg hat demnach unmissverständlich klargemacht, dass die Berufung ansonsten auf jeden Fall zurückgewiesen wird. Somit wäre dann das Verfahren abgeschlossen.

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