DRL siegt vor Gericht – Reaktionen zum Urteil
Bereits im Februar 2019 hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth die durch den Deutschen Ringerbund (DRB) verhängten Sperren für internationale Wettbewerbe gegen Ringer der DRL für unzulässig erklärt. [Pressemitteilung vom 28.02.2019 HIER] Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dieses Urteil nun bestätigt [Pressemitteilung vom 29.01.2021 HIER]. „Zwar habe die vierte Kammer des Europäischen Gerichts mittlerweile im Urteil vom 16. Dezember 2020 (Az.: T-93/18) ausdrücklich ausgeführt, dass der Umstand, dass ein Sportverband seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen suche, an sich nicht grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend bzw….