DRL siegt vor Gericht – Reaktionen zum Urteil

DRL siegt vor Gericht – Reaktionen zum Urteil

Bereits im Februar 2019 hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth die durch den Deutschen Ringerbund (DRB) verhängten Sperren für internationale Wettbewerbe gegen Ringer der DRL für unzulässig erklärt. [Pressemitteilung vom 28.02.2019 HIER] Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dieses Urteil nun bestätigt [Pressemitteilung vom 29.01.2021 HIER].

„Zwar habe die vierte Kammer des Europäischen Gerichts mittlerweile im Urteil vom 16. Dezember 2020 (Az.: T-93/18) ausdrücklich ausgeführt, dass der Umstand, dass ein Sportverband seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen suche, an sich nicht grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend bzw. kartellrechtswidrig sei. Im vorliegenden Fall habe das Landgericht dennoch zu Recht eine unbillige Behinderung der Deutschen Ringerliga durch die vom Deutschen Ringer-Bund gegen einzelne Sportler verhängten Sanktionen angenommen“, heißt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts.

Und weiter: „Die ausgesprochenen bzw. angedrohten Sperren hätten weder auf rechtlich wirksamen Genehmigungsvorschriften bzw. Teilnahmebedingungen beruht noch seien sie zur Verfolgung legitimer Zielsetzungen erforderlich und damit letzten Endes unverhältnismäßig gewesen.“

Dr. Jörg Gstöttner, Anwalt der Deutschen Ringerliga, sagt über das Urteil:  
„Die Entscheidung, mit der das sehr sorgfältig begründete Urteil des LG Nürnberg bestätigt wurde, fällt nicht überraschend aus. Die Strategie des Deutschen Ringer-Bundes in der Berufungsinstanz war schlicht nicht nachvollziehbar, teilweise sogar orientierungslos. Das Verhalten des Deutschen Ringer-Bundes, der sich zwischen den Instanzen weiterhin den Vorgaben des Urteils des LG Nürnberg widersetzte, war unvernünftig und wird nun die konsequente Durchsetzung von Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.“

– Rechtsanwalt Dr. Jörg Gstöttner

DRL-Präsident Werner Koch sagte nach der Gerichtsentscheidung:
„Wir sind erleichtert, dass nun auch das Oberlandesgericht bestätigt hat, dass die Vorgehensweise des DRB nicht rechtens war. Der Deutschen Ringerliga stehen somit alle Türen für die Zukunft offen. Die weiterhin verheerende Coronasituation weltweit macht eine Planung für 2021 aber unmöglich. Zur Sicherheit der Athleten, Fans, Sponsoren und aller Verantwortlichen können wir die Saison 2021 zum jetzigen Standpunkt nicht durchführen. Allen Vereinsverantwortlichen und Ringern wünschen wir weiterhin Gesundheit und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen auf und neben der Matte.“

– DRL-Präsident Werner Koch

Die Ringerliga bedankt sich bei allen Unterstützern, allen voran Prof. Dr. hc Werner Koch, ohne dessen Engagement die rechtliche Klärung nicht machbar gewesen wäre.

Ausblick: Das Urteil ist allerdings nicht nur relevant für die direkt betroffene Ringerliga und den Deutschen Ringerbund, sondern könnte auch weitreichende Folgen für andere Sportarten haben. In einem kürzlich erschienen Bericht der Daily Mail wurde das Urteil von Nürnberg als wegweisend im Fall der „European Super League“ im Fußball bezeichnet. Die großen Verbände FIFA und UEFA wollen den Zusammenschluss mehrerer europäischer Topteams in einer neuen Liga ebenso unter anderem mit Sperrandrohungen unterbinden. Durch das Urteil sei eine Gleichberechtigung zwischen Vereinen und Spielern auf der einen Seite und den Verbänden auf der anderen Seite entstanden, wird Rechtsanwalt Mark Orth aus München in dem Bericht der Daily Mail zitiert. Die Position von UEFA und FIFA gegenüber der „European Super League“ sei durch das Urteil geschwächt worden, so Orth weiter.

Weitere Details dazu sind direkt im Online-Artikel nachzulesen: https://www.dailymail.co.uk/sport/sportsnews/article-9197021/UEFA-FIFAs-opposition-4-6-billion-European-Super-League-suffers-major-blow.html

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