DRL erfährt Rechtssicherheit

DRL erfährt Rechtssicherheit

Nachdem dem Deutschen Ringerbund zu Jahresbeginn gerichtlich untersagt wurde, deutsche Sportler zu sperren oder Sperren in jeglicher Form direkt oder indirekt anzudrohen, erfolgte nun ein fast wortgleiches Urteil an die Adresse der UWW. Das Landgericht Magdeburg erließ am 17. September 2018 eine einstweilige Verfügung gegen den Weltverband, die es untersagt mit Sanktionen zu drohen.

Das Urteil lautet im Wortlaut (auszugsweise):

Der Antragsgegnerin (UWW) wird aufgegeben, bei Meldung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten der Antragsgegnerin (UWW), es zu unterlassen, gegenüber den Antragsstellern nationalen oder internationalen Ringkämpfern in der Organisationshoheit der Antragsgegnerin (UWW) Sanktionen direkt oder indirekt anzudrohen, zu verhängen oder in sonstiger Form in Aussicht zu stellen, soweit diese die Absicht bekunden oder die Entscheidung treffen, an Veranstaltungen im Mannschaftsringkampf der Antragssteller (DRL) teilzunehmen oder in sonstiger Form mit den Antragstellern zusammenzuarbeiten oder für Mannschaftsringkämpfe der Antragssteller (DRL) zu starten.

Dieses Urteil bringt sowohl den nationalen als auch den internationalen Sportlern sowie den internationalen Verbänden Rechtssicherheit und erleichtert vielen Sportlern den Weg in die Deutsche Ringerliga!

Urteil des Landgericht Magdeburg vom 17. September:

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