Weltverband soll die eindeutige Rechtslage endlich anerkennen – Erklärung der Deutschen Ringerliga

Weltverband soll die eindeutige Rechtslage endlich anerkennen – Erklärung der Deutschen Ringerliga

Zu den am Wochenende bekannt gewordenen Sperren und Sanktionen des Weltverbands UWW gegen Ringer der DRL und deren Föderationen erklärt die Deutsche Ringerliga:

Die jetzigen Sperren und Sanktionen sind der durchsichtige Versuch die Finalkämpfe der DRL zu sabotieren. Bereits zum Start der DRL versuchte der Weltverband mit Sperrandrohungen zu verhindern, dass die Sportler auf die Matte gehen. Die UWW fing sich damals eine schallende Niederlage vor Gericht ein und wird dies auch nun wieder tun.

Nicht zuletzt der klare Beschluss der EU-Kommission gegen den Eisschnelllauf-Weltverband ISU hat gezeigt, dass wir mit unserer Rechtsposition zu einhundert Prozent auf der richtigen Seite stehen. Dort kündigte die Kommission harte Strafen gegen den Weltverband an, wenn er seine Sanktionen gegen zwei niederländische Sportler nicht zurücknähme, die an Wettbewerben teilnahmen, die nicht unter dem Dach der ISU stattfanden.

Dies zeigt, dass die DRL keine wilde oder gar illegale Liga ist. Wir sind eine auf Initiative verschiedener Spitzenvereine legitime organisierte Profiliga, die den Ringsport so präsentieren will, wie er es verdient.

Und die Bilanz der Deutschen Ringerliga kann sich nach der Premierensaison wahrlich sehen lassen. Athleten der absoluten Weltklasse, ein einheitlicher Auftritt nach außen, Live-Übertragungen von fast allen Kämpfen, eine ligaweite Öffentlichkeitsarbeit und vor allem wieder einen festen Platz im Fernsehen für den Ringsport.

Selbstverständlich werden wir gegen die Entscheidungen der UWW vor Gericht ziehen um unser Recht und das der Sportler einzufordern. So haben wir bereits letzte Woche mit einem anwaltlichen Schreiben auch die Föderationen der DRL-Ringer über die Unrechtmäßigkeit der Sperren informiert. Ebenso klar ist es, dass wir prüfen werden, welcher Schaden für die Deutsche Ringerliga entstanden ist, um hier Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Und schließlich werden wir nun endgültig den Rechtsweg gegen den Deutschen Ringerbund (DRB) und die UWW gehen, um hier dauerhaft Rechtssicherheit für die Sportler zu erzielen.

Es wäre wünschenswert, dass die Beteiligten bei der UWW und beim DRB endlich zur Vernunft kommen und die eindeutige Rechtslage anerkennen.

Das kann dem Ringsport nur guttun.

 

Weiterführende Informationen

 

  • Deutsche Textversion des anwaltlichen Schreibens an die UWW, das auch den betroffenen Föderationen zuging:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Deutschen Ringer-Liga e. V. (nachfolgend „DRL“ genannt) und ihrer Mitgliedsvereine und deren Betriebsgesellschaften vertreten.

Die DRL hat uns das Schreiben der UWW an die Präsidenten nationaler Ringkampfverbände vom 31.01.2018 mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Darin werden Sperren gegen die internationalen Ringkämpfer angekündigt, welche an Veranstaltungen der DRL teilgenommen haben.

Die Sperren von internationalen Ringkämpfern wegen der Teilnahme an Veranstaltungen der DRL sind formell und materiell rechtswidrig. 

Der Vorsitzende der Disziplinarkommission Herr Aldo Albanese, welcher die Sperren verhängen soll, ist bekanntlich verstorben. Zudem wurde das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt, da eine Stellungnahmefrist von 2 Tagen unangemessen kurz ist. Für die Sperren der internationalen Sportler finden sich keine Rechtsgrundlagen weder in der Satzung noch in den Regulations der UWW.

Die Sperren der internationalen Ringkämpfer wegen der Teilnahme an Veranstaltungen der DRL verstoßen zudem gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen das nationale und europäische Kartellrecht. Die UWW nutzt ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus, indem sie die DRL daran hintert, eigene Ringkampfveranstaltungen zu organisieren. Zudem wird die unternehmerische Freiheit der Sportler eingeschränkt, an unabhängigen Ringkampfwettkämpfen teilzunehmen. Die Europäische Kommission hat im beigefügten Beschluss vom 08.12.2017 festgestellt, dass Bestimmungen der internationalen Verbände, nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht vom internationalen Verband genehmigten Wettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Der internationale Verband muss diese Bestimmungen nun innerhalb von 90 Tagen ändern.

Sollten die Sperren gegen die Sportler verhängt werden, stehen den gesperrten Sportlern als auch der DRL gegen die UWW und die internationalen Ringkampfverbände wegen des Verstoßes gegen die Kartellrecht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Seite. Wir sind bereits von der DRL beauftragt, diese gegen die UWW durchzusetzen.

 Mit freundlichen Grüßen

 Dr. Sven Nagel, LL.M.Eur. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für

Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Kommentare sind geschlossen.