Weltverband rudert zurück! DRL-Athleten dürfen wieder national und international starten

Weltverband rudert zurück! DRL-Athleten dürfen wieder national und international starten

Nachdem der Weltverband (UWW) kurz vor den Finalkämpfen Sperren für Ringer der DRL ausgesprochen hatte, rudert dieser nun wieder zurück. Auf Druck einer drohenden vorsorglichen Maßnahme gegen die Sportlersperren vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Vevey, ließ sich die UWW auf einen Vergleich ein. Dieser beinhaltet die sofortige Rücknahme aller Sportlersperren und den Verzicht auf die Strafen an die Verbände. Zudem verzichtet die UWW auf alle Parteientschädigungen aus dem ersten Verfahren vom Oktober 2017. Bereits damals zog die UWW angekündigte Sperren mit der Begründung des Todes eines UWW-Mitglieds kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Vevey zurück.

In einem Brief an die betroffenen Verbände, unter anderem dem Deutschen Ringerbund, teilte der Generalsekretär der UWW, Michel Dusson, mit, dass alle Sperren gegen Ringer der DRL aufgehoben seien. Die UWW wolle nun die eigenen Richtlinien überarbeiten und jeden einzelnen Fall bis spätestens Ende April neu prüfen. Da es im Vereinsrecht ein Rückwirkungsverbot gibt, ist es allerdings rechtlich nicht zulässig, geänderte Richtlinien auf Vergehen aus der Vergangenheit anzuwenden. „Mit diesem Vergleich haben die Sportler nun die Sicherheit, wieder an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilzunehmen zu dürfen“, zeigt sich der Geschäftsführer der DRL, Markus Scheu, sehr zufrieden. In der Tat lässt die erneute Rücknahme der Sportlersperren das bisherige Verfahren der UWW in keinem guten Licht erscheinen. Neben dem Zeitpunkt der Sperren vor den DRL-Finalkämpfen war auch die juristische Umsetzung mehr als fragwürdig. Ausschließlich die deutschen Sportler wurden durch den Vorsitzenden der UWW-Disziplinarkammer Belcho Goranov am 02.02.2018 gesperrt. Am selben Tag erfolgte noch eine detaillierte Anweisung durch den Generalsekretär des Deutschen Ringerbundes, Karl-Martin Dittmann, an die Landesverbände, die Startausweise einzuziehen. Sportler aller anderen Nationen erhielten nur eine provisorische Sperre durch den Generalsekretär der UWW, Michel Dusson. Umgesetzt wurden die Sperren nur vom DRB.

Dass Sperren für Sportler, die an privaten Wettbewerben teilnehmen, nach EU-Wettbewerbsrecht nicht zulässig sind, bestätigt ein Urteil der EU-Kommission vom vergangenen Dezember. Um die nötige Rechtssicherheit zu erlangen, hat die Deutsche Ringerliga Klage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht. „Nun gehen wir davon aus, dass die DRB-Spitze, wie auf der letzten Delegiertenversammlung von den Landesverbänden gefordert und beschlossen, Kontakt mit uns aufnimmt, um eine Zusammenarbeit zu vereinbaren“, so Markus Scheu.

Interessant wird sein, wie der DRB mit seinen ausgesprochenen und in erster Instanz vom DRB-Verbandsgericht abgesegneten Sperren gegen deutsche Ringer, die er ausdrücklich aufgrund der UWW-Sperren von Landesmeisterschaften ausschließen ließ, nun umgeht. Ausländische DRL-Ringer durften hingegen bei Landesmeisterschaften starten.

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