Urteil wurde auf den 28. Februar verschoben (ausführliche Version)

Urteil wurde auf den 28. Februar verschoben (ausführliche Version)

Wie das Landgericht Nürnberg-Fürth, ohne Angabe von Gründen mitteilt, wird die Verkündung, des für den 14. Februar 2019 vorgesehenen Urteils, nun auf den 28. Februar verschoben. Das geschriebene Urteil muss von allen drei beteiligten Richtern unterschrieben werden, weshalb schon bei der Verhandlung am 13. Dezember darauf hingewiesen wurde, dass es bis Februar mit der Verkündung dauern wird. Wer die Richter vor Ort erlebt und ihre detailbegeisterte Ausführungen erlebt hat, kann sich auf interessante und richtungsweisende Ausführungen freuen.

Auf das endgültige Urteil muss leider noch etwas länger gewartet werden. Dies ändert jedoch nichts an dem Richterspruch (Definition:„das Ergebnis, das vom Richter verkündet wird“), der am 13. Dezember verkündet wurde und der im Urteil schriftlich seine Niederlegung finden wird.

Die auf der offiziellen Homepage des DRB herausgegebene Aussage („Der DRB informiert“ 18.1.), dass es noch keine Rechtssicherheit* gäbe, ist somit bewusst irreführend, um die Niederlage noch nicht eingestehen zu müssen.  Die Vertreter des DRB sollten endlich die Augen öffnen und nicht weiterhin viel Geld, in eher aussichtslose Verfahren stecken, bei denen nicht ausgeschlossen ist, die ganze Institution DRB in Schieflage bringen zu können. Die Verfahrenskosten, die der DRB übernehmen muss und die folgenden, zwingenden Schadensersatzklagen, werden vermutlich nicht spurlos am Verband vorüber gehen.

Schon beim ersten Verfahren in Nürnberg (Einstweilige Verfügung, welche wegen fehlender Dringlichkeit abgewiesen wurde), wurde vom Gericht klar darauf hingewiesen, dass das Kartellrecht, aller Voraussicht nach, höher bewertet wird, als das „Ein-Verbands-Prinzip“, auf welches sich der DRB beruft. Wer damals zuhören wollte, hätte alles kommen sehen müssen. Das Gericht war in seinen Ausführungen mehr als deutlich und nun traf alles genau so ein, wie damals vom Gericht avisiert. Leider wurde von Seiten der DRB-Offiziellen lieber auf Zeit gespielt und sogar danach noch mit Sperren gearbeitet, welche von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg hatten und welche nun schon in mehreren teuren Verfahren in Deutschland und der Schweiz verboten wurden. Wer zahlt die Zeche? Können die zuständigen Herren dafür verantwortlich gemacht werden, oder zahlt sie der DRB und somit unser Verband? Wenn den Entscheidungsträgern schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann wird es für die handelnden Personen teuer. Wer innerhalb des DRB den Verband nicht in Schieflage bringen möchte, sollte sich hier nun klar positionieren! Letztendlich wird irgendjemand diese Zeche zahlen müssen. Die Landesorganisationen?  Soll später keiner sagen können, er hätte von all dem nichts gewusst!

Vom derzeitigen DRB-Vorstand wird gesagt, dass die Klagen von der DRL kamen: Ja! Nachdem die Sportler zwei Tage vor Beginn der Saison gesperrt wurden, musste die DRL reagieren. Hätte sie, wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen bleiben sollen? Jeder Sponsor hätte sein Geld zurückgefordert, welches er für eine nicht stattfindende Saison bezahlt hatte. Die Sportler hätten ebenso ihre zustehenden Gelder gefordert. Eine nicht stattfindende Saison wäre ein Phyrrussieg des DRB gewesen, denn dann hätten zwangsläufig die Schadensersatzforderungen noch viel höher zu Buche geschlagen. Der DRB hatte somit Glück, verloren zu haben! Das muss den handelnden Personen klar gewesen sein! Wer schaut ihnen auf die Finger? Gibt es dazu innerhalb des DRB keine Strukturen, welche solche teuren, undurchdachten Alleingänge verhindern können, welche vom Ziel getrieben sind, den Gegenüber zu zerstören?

Jeder kann sich seine eigene Meinung über die DRL bilden und sie positiv oder negativ sehen, aber sie bekam bisher Recht und wird weiter vor Gericht siegen. So falsch kann die DRL also nicht liegen und die Aussagen der DRB-Spitze, dass die DRL sich im Unrecht befände, wurde nun mehrfach klar widerlegt. Auch die Aussage, dass die DRL dem Sport Schaden zufügen würde, ist nachweislich falsch. Von den skizzierten Droh-Szenarien, dass die UWW, oder der DOSB den Sport abstraft, ist nichts zu sehen. Einzig die von der DRB-Spitze erzwungenen Klagen schaden unserem Sport und diese sind eben eindeutig denjenigen zuzuschreiben, die sie mit Sperren provoziert haben und nicht denjenigen, die sich wehren mussten, um nicht Bankrott zu gehen und persönlich dafür zu haften. Das wäre eingetreten, wenn sich die handelnden Personen nicht gegen den Schaden der Sperren gewehrt hätten.


*Eine endgültige Rechtssicherheit gibt es natürlich erst nach einem Gang durch alle Instanzen. Gibt es bis dahin einen rechtsfreien Raum? Nein!  Bis dahin trägt das letztinstanzliche Urteil Gültigkeit und so lange das Urteil am 28.2. nicht verkündet ist, gelten Richterspruch und das Urteil der Einstweiligen Verfügung, welches bekanntlich auch die Sichtweise der DRL bestätigte. Fakt ist, dass derzeit kein Ringer gesperrt werden darf und wer hier das Gegenteil behauptet, der möchte seine Leser bewusst desinformieren. Zeit schinden!

Gegen das Urteil zur Einstweiligen Verfügung, wurde interessanterweise Berufung eingelegt (ungefähr in einem Monat muss die Begründung dem Gericht vorliegen – wir sind gespannt, was sich an der Sachlage geändert haben soll), obwohl das Urteil sich auf die vergangene Saison bezieht, welche eben „vergangen“ ist. Geldverschwendung?

Kommentare sind geschlossen.