Gemeinsame Presseerklärung der vier Halbfinalisten um die Deutsche Ringer-Mannschaftsmeisterschaft Saison 2016/2017
Der Deutsche Ringerbund hat am 29.12.2016 auf seiner Homepage die Absage des Dritten Finalkampfes in Aschaffenburg mitgeteilt. Als Begründung wird folgendes genannt (Zitat):
Der DRB hat bekanntermaßen mit Schreiben vom 21.12.2016 die vier Halbfinalteilnehmer der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft 2016/2017 aufgefordert, sich verbindlich zu verpflichten, am dritten Finalkampf des DRB in Aschaffenburg teilzunehmen.
Von den vier Vereinen hat innerhalb der vorgegebenen Frist nur Aalen eine vollständige und verbindliche Zusage gegeben. Es kann damit nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das angestrebte ringerische Großereignis zustande kommt. Der dritte Finalkampf wird deshalb nicht ausgetragen.
Der DRB forderte in seiner Mail vom 21.12.2016 von den vier Halbfinalisten die Abgabe folgender Erklärung, deren Wortlaut vom DRB alternativlos vorgegeben war (Zitat):
Wir, der vertretungsberechtigte Vorstand des Vereins _________________________________________
erklären hiermit, dass unser Verein mit einer vollständigen Mannschaft gem. Bundesligarichtlinien 2016/2017 zum 3. Finalkampf am 21. Januar 2017 antreten wird.
Der Verein und der vertretungsberechtigte Vorstand persönlich haften bei Nichtantritt gesamtschuldnerisch für alle dem DRB entstehenden Schäden materieller und immaterieller Art.
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins
Die 4 Halbfinalisten stellen folgendes klar:
- Das Regelwerk des DRB kennt keine Pflicht, eine solche vom DRB geforderte Erklärung überhaupt abzugeben.
- Im Vertrauen des DRB auf die Schlüssigkeit und Unangreifbarkeit seiner Bundesligaordnung, in der das dritte Finale geregelt ist, bestand auch keine tatsächliche Notwendigkeit, eine solche Erklärung abzugeben.
- Das Regelwerk des DRB sieht keine Möglichkeit vor, ein Finale abzusagen.
- Der KSV Aalen hat gegenüber dem DRB die geforderter Erklärung abgegeben.
Der ASV Nendingen hat mit Mail vom 28.12.2016 erklärt:
Zum Finalkampf in Aschaffenburg wird der ASV Nendingen antreten, falls er das Finale erreicht. Der ASV Nendingen sieht den Kampf in Aschaffenburg als unnötig an und auch die Punkteverteilung ist nicht gut. Wir können sagen, dass alle 4 Finalisten das so sehen und ungern kommen, aber kommen werden.
Der SV Germania Weingarten hat mit Mail vom 28.12.2016 an den Rundenleiter R. Diener (Vizepräsident des DRB) folgendes mitgeteilt:
Wir teilen die Auffassung des KSV Ispringen.
Auch wir sehen in dem dritten Finale und der Punkteverteilung keinen tieferen Sinn, dennoch werden wir in Aschaffenburg antreten, sollte es so weit kommen.
Im Übrigen verweisen wir auf die mail von Markus Scheu vom 26.12.2016, die er in unserem Namen verfasst hat und die ich hier noch mal zitieren will:
Die vier Halbfinalisten haben gegenüber dem DRB per E-Mail vom 26.12.2016 erklärt:
Im Namen der 4 Halbfinalisten möchte ich Ihnen folgende Antwort übergeben:
Obwohl eine Rechtspflicht zur Abgabe der von Ihnen geforderten Erklärung nicht besteht, möchten wir Ihnen im Interesse des Ringsports und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht oder Präjudiz und zugleich hierdurch eine Haftung zu begründen oder anzuerkennen mitteilen, dass wir beabsichtigen, an den 3 Finalkämpfen teilzunehmen.
Damit hatte der DRB die gewünschte Planungssicherheit.
5. Der DRB verdeckt mit dieser Absage eigene Versäumnisse:
a) Einmal mehr hat der DRB jegliches Gesprächsangebot ausgeschlagen:
Der SV Germania hatte dem Rundenleiter des DRB mit Mail vom 28.12.2016 folgendes mitgeteilt:
Gerne kannst du mich, falls Rückfragen auftreten sollten auch anrufen. Handynummer. Manche Dinge lassen sich im persönlichen Gespräch einfacher klären.
Am 24.12.2016 (!) hatten die vier Halbfinalisten durch Hr. Scheu (ASV Nendingen) wegen der Kurzfristigkeit der Vorgabe des DRB, sich zum 28.12.2016 zu erklären, folgendes angeboten:
Im Namen der Vereine KSV Aalen 05, KSV Ispringen, SV Germania Weingarten und ASV Nendingen darf ich Ihnen ein Gespräch zu den Themen Finale in Aschaffenburg und die Saison 2017/2018 anbieten.
b) Das einzige Statement des DRB erfolgte auf das Gesprächsangebot vom 24.12.2016. Es handelt sich um eine Rundmail des Vizepräsidenten DRB G. Maienschein vom 24.12.2016, in deren Verteiler auch der ASV Nendingen, der SV Germania Weingarten, der KSV Aalen 05 und der KSV Ispringen aufgenommen war (Zitat, Originalorthografie):
Werte Kollegen,
was fuer eine Anmaßung. Wir sollten daraufhin insofern reagieren als das wir Herrn Scheu mitteilen, dass in den beiden genannten Punkten kein weiterer Gesprächsbedarf besteht, da die genannten Punkte klar geregelt sind.
Gruß
Guenter
Der DRB ist also der Auffassung, miteinander zu reden sei anmaßend. Wenn laut DRB alles geregelt ist, für was sollten die Vereine dann eine Verpflichtungserklärung unterschreiben?
c) Versäumnis des DRB, ein Regelwerk für das dritte Finale zu schaffen:
In Ziffer 38 der Bundesligarichtlinien für die Saison 2016/2017 heißt es:
Weitere Regularien für die betreffenden und teilnehmenden Vereine des 3. Finalkampfes, werden vor Beginn der Bundesligarunde in einer gesonderten Richtlinie für das Finale geregelt.
Von Vereinen wurde mehrfach versucht diese Richtlinie vom DRB zu erhalten, zuletzt am 28.12.2016 bei Bundesliga-Ausschussmitglied Hardy Stüber. Eine solche Richtlinie liegt bis heute nicht vor!
d) Versäumnis des DRB, ein belastbares Konzept vorzulegen:
Die Vereine haben schon seit mehreren Monaten Konzepte des DRB zur Ausgestaltung des dritten Finales und zur Beteiligung an Kosten und Erlösen aufgefordert. Der DRB hat bis zum heutigen Tage keine belastbare, schlüssige und umfassende Planung für das dritte Finale vorlegen können.
e) Planerisches Versagen des DRB
Das bisherige Herangehen des DRB an das dritte Finale ist als naiv zu bezeichnen. Gut drei Wochen vor Veranstaltung kann der DRB kein Konzept vorlegen. Im Interview mit der Schwäbischen Post vom 22.12.2016, lässt sich Herrn Wozniak folgendermaßen zitieren: „Die Kosten sind harmlos. Wir haben 1200 Euro Hallenmiete. Das müsste es so ziemlich gewesen sein.“ Mögliche Kosten für die Herstellung eines finalwürdigen Rahmens, für das Catering, für ein Ticketing-System und für das Sicherheitspersonal verschweigt Wozniak. Jeder Verein, der schon mal ein Finale organisiert hat, kann über solch ein naives Statement nur den Kopf schütteln, denn für eine finanziell erfolgreiche Veranstaltung bedarf es vieler ehrenamtlicher Helfer, welche so nur in den Vereinen vorhanden sind.
Fazit:
Der DRB sagt ein Luftschloss ab! Die tatsächlichen Gründe liegen im eigenen Versäumnis, belastbare Grundlagen für das dritte Finale zu schaffen: kein regeltechnisches Konzept, kein wirtschaftliches Konzept, kein planerisches Konzept! Den Vereinen, die sich alle bereit erklärt haben in Aschaffenburg anzutreten, nun die Verantwortung für die Absage zu geben, ist äußerst unglaubwürdig. Mit der Absage dokumentiert der aktuelle Vorstand des DRB sein eigenes Scheitern.
Konsequenzen:
Da die angesprochene Richtlinie für das Finale fehlt, die Finalkämpfe 1 und 2 aber bereits am 7. und 14.01.2017 stattfinden, stehen die vier Bundesligisten vor einem Rätsel, wie nun die Finale, für die eigens die Punktewertung geändert wurde (Ziffer 38 b der Bundesligarichtlinien 2016/2017) nun stattfinden sollen. Im Übrigen haben die vier Halbfinalisten bereits Dispositionen im Hinblick auf das 3. Finale getroffen. Sie müssen sich Schadenersatzforderungen wegen der regelwidrigen Absage des 3. Finales vorbehalten.