Stellungnahme zum Schreiben des DRB vom 21.10.2016

Stellungnahme zum Schreiben des DRB vom 21.10.2016

Die Gründer und Vereine der DRL e.V. haben sich bereits weit vor der Gründung mit eventuellen Auswirkungen befasst. In Gesprächen mit dem DRB wurde der Standpunkt der „DRL“ dargelegt.

Das Einverbandsprinzip steht auch nicht im Widerspruch zu einer eigenständigen Liga. Dies unterstreicht auch die kartellrechtliche Stellungnahme der EU-Kommission zur ISU. Auch gibt es bereits Vorbilder der DRL in der Europäischen Union, aktuell sogar im Ringkampfsport.

Dass die Entscheidung für die eigenständige DRL richtig ist, zeigt sich auszugsweise an den aktuellen Bundesligarichtlinien:

Diese Entscheidung ist durch Rechtsmittel nicht anfechtbar…

oder

Diese Erklärung ist unwiderruflich…

Hier wird nach unserer Ansicht gegen deutsches Recht verstoßen. Auch eine vom Verband diktierte Ausländerbeschränkung ist rechtlich höchst fragwürdig. Dies kann ausschließlich auf Basis einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Vereine, wie in der DRL angedacht, erfolgen.

Die im Vorfeld durchgeführten rechtlichen Prüfungen und Gespräche auf europäischer Ebene haben den Weg klar für die DRL geebnet. Eine Zusammenarbeit mit dem DRB ist weiterhin unser angestrebtes Ziel pro Ringen in Deutschland.

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