Stellungnahme der DRL zum Offenen Brief des DRB vom 19.12.2016
Die aktuelle Situation verlangt es, den Offenen Brief des DRB-Vorstandes aufzunehmen und die Punkte aus unserer Sicht darzulegen. Wir möchten jedoch auch gleich hier in der Einleitung klarstellen, dass nach dem öffentlichen Austausch der jeweiligen Standpunkte der nächste Schritt das vorbehaltlose persönliche Gespräch folgen muss. Unsere Vorstellung des weiteren Miteinanders haben wir am Ende dieser Stellungnahme präzisiert.
Der DRB begründet seinen Offenen Brief mit der Notwendigkeit, die aus seiner Sicht relevanten Fakten zur Sprache zu bringen. Betrachtet man diese Fakten genauer, lösen sie sich ins Nichts auf:
- Der Offene Brief beginnt im ersten Satz mit einem kritischen Fauxpas des DRB, in dem er behauptet „Seit gut einem Jahr streben einige Bundesligavereine … eine eigenständige, vom DRB unabhängige und getrennte Bundesliga [an] …“.
Dazu stellt die DRL fest:
Diese Aussage ist falsch! Die DRL möchte die Selbstbestimmung der Vereine innerhalb der bestehenden Struktur des DRB umsetzen – keine eigene Liga gründen! Jedoch zwingt das unkooperative Verhalten des DRB dazu, auch diese nicht priorisierte Option in Erwägung zu ziehen.
Allein dieser erste Satz bezeugt, dass der DRB nicht verstanden hat, um was es der DRL geht und was die Kritik der DRL am DRB ist. An dieser Stelle könnte man den gesamten Offenen Brief als nichtig ansehen, da er auf einem völlig falschen Fundament fußt. Jedoch nimmt sich die DRL die Zeit, den Zusammenhang und Wahrheitsgehalt der weiteren Inhalte des Offenen Briefes zu prüfen.
- Zunächst erfolgen umfassende Ausführungen zur Neustrukturierung des Sports und den Anforderungen, unter denen der DRB durch Vereinbarungen mit dem DOSB und zum Bundesministerium des Inneren Fördermittel erhält.
Dazu stellt die DRL fest:
Dieser Punkt hat mit der DRL nichts, aber auch gar nichts zu tun! Ein Blick in das Eckpunktepapier der DRL hätte zudem gezeigt, dass die DRL hierin auch nie eingreifen wollte.
- Der DRB sagt weiter (Zitat):
„Bei dem angestoßenen Reformprozess steht ausdrücklich der Athlet im Zentrum.“
Dazu stellt die DRL fest:
Hier wird über diejenigen Athleten geredet, die der DRB unter anderem durch die (rechtswidrige) Athletenvereinbarung und die (rechtswidrige) Änderungen der Strafordnung wie folgt ins Zentrum gerückt hat:
- Dem DRB ist es durch die von ihm angestoßenen Regeländerung vom 14.12.2016 nun möglich, die „im Zentrum stehenden Athleten“ bis zu 4 Jahre zu sperren und zusätzlich noch mit 25.000 Euro zu bestrafen (§ 35 Strafordnung neue Fassung) – und die Vereine inklusive aller Mannschaften und der Jugend gleich mit.
- Der DRB hat unter Ziffer 4.1 der Athletenvereinbarung „Mitgliedschaft im Bundeskader“ festgelegt:
„Darüber hinaus müssen für die Aufnahme und den Verbleib im Kader folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
…
– keine Teilnahme an nicht verbandsautorisierten Wettkämpfen“
Das ist Druck und Drohung pur. Die Athleten müssen (nach Vorstellung des DRB) diese Erklärung bis 31.12.2016 unterschrieben haben. Was sonst passiert, kann man oben nachlesen!
- Der DRB führt weiter aus:
„Die Steuerung der Spitzenringer und die verantwortungsvolle Heranführung des Nachwuchses über einen längeren Zeitraum durch den DRB … würde unmöglich werden.“
Dazu stellt die DRL fest:
- Hier wird eine nicht belegte und nicht belegbare Behauptung in den Raum gestellt. Ohne Beweis ist sie nichts wert.
- Tatsächlich sind die Spitzenringer von heute und von morgen in den Vereinen entstanden, nicht im DRB. Die alltägliche Trainingsarbeit im Nachwuchsbereich wird durch die Vereine geleistet, nicht durch den DRB.
- Ein aufmerksames Lesen des Eckpunktepapiers der DRL hätte schnell erkennen lassen, dass die DRL vorgeschlagen hatte, die Kader und die Nachwuchsförderung im Bereich des DRB zu belassen.
- Des Weiteren kann für die DRL ein nachhaltiger Sportbetrieb nur im Einklang mit einem starken Nachwuchsförderkonzept stattfinden – gerne bis 2028 und darüber hinaus. Die DRL unterstützt aktiv und unbedingt ein solches Konzept in Zusammenarbeit mit dem DRB! Alles andere wäre – wie es der DRB bereits feststellte – „unmöglich“.
- Der DRB führt weiter aus:
„Dass die Vereine einer ausgegliederten Bundesliga in die Bresche springen würden oder könnten, ist wenig erwartbar und widerspricht aller bisherigen Erfahrung.“
Dazu stellt die DRL fest:
Erneut eine stramme Behauptung ohne jeden Beweis.
- Weiterhin meint der DRB:
„Vorgeworfen wird dem DRB immer wieder, unflexibel und stur am Alten festzuhalten. Allein die Einrichtung des Bundesligaausschusses … widerlegt diesen Vorwurf eindeutig.“
Die Fakten gemäß § 2 Bundesligaordnung (die vom Vorstand des DRB beschlossen wurde)
- „Der Bundesligaausschuss besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Ihm gehören fünf Mitglieder des DRB und vier Mitglieder der Bundesligavereine an.“
- „Der Bundesligaausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder.“
Fazit daraus:
Der DRB kann gegen den Willen der Vereine alles im Bundesligaausschuss durchsetzen; die Vereine gegen den DRB nichts.
- Der DRB behauptet weiter (S. 2 des Schreibens), er habe vor Monaten den Gedanken einer Kooperationsvereinbarung ins Spiel gebracht, die den Verbleib in der staatlichen Förderstruktur und gleichzeitig eine Profiliga ermöglicht. Dies sei ohne Reaktion aus dem Lager der DRL geblieben.
Die DRL ist verwundert:
- Einen solchen Vorschlag hat es seitens des DRB gegenüber der DRL nie gegeben. Letztlich wäre es aber müßig darum zu streiten, wenn er wenigstens jetzt vom DRB ernsthaft verfolgt werden würde.
- Tatsache ist, dass genau das, was sich der DRB auf eigene Fahnen schreibt, Inhalt des Eckpunktepapiers der DRL ist und dass genau auf dieser Basis die Gesprächsangebote unterbreitet wurden. Das Eckpunktepapier ist veröffentlicht, jeder kann es lesen und nachvollziehen.
Fazit der DRL zum Offenen Brief des DRB:
Nach dem Lesen des Offenen Briefes des DRB, werden sich viele des Eindrucks nicht erwehren können, dass keine Bereitschaft seitens der DRL besteht, die Meinungsverschiedenheiten mit dem DRB beizulegen. An dieser Stelle möchten wir versichern, dem ist nicht so. Die DRL ist an einer einvernehmlichen Lösung mit dem DRB interessiert.
Die Idee und Umsetzung der eigenverantwortlichen Liga stammt nicht aus der Idee eigener Machtansprüche, sondern ausschließlich aus der Entwicklung des Bundesligaringens in Deutschland. Wir, die DRL, sind uns sicher, dass die Vereine in Eigenregie den eigenen Ligabetrieb besser organisieren und vermarkten können.
Zusätzlich entlasten wir den DRB von einem steuerschädlichen Gewerbebetrieb (laut Urteil Finanzgericht) und schaffen damit im DRB Freiräume für die Kernaufgaben eines Spitzenverbandes.
Nun sollten wir die Streitpunkte persönlich diskutieren und ausräumen. Dazu schlagen wir ein Treffen jederzeit nach Weihnachten oder auch im Januar 2017 vor. Ein konkreter Terminvorschlag seitens der DRL wird nach dem 20.12. wieder unterbreitet.
DRL e.V.
Vorstand